Führerschein auf Probe

Wer erstmals eine Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klassen A oder B erwirbt, bekommt diese(n) auf Probe. Dazu hat man sich wegen des unverhältnismäßig hohen Unfallrisikos junger Fahranfänger entschlossen. Bezogen auf ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung sind die 18- bis 24-jährigen dreimal so oft an Unfällen beteiligt und sogar viermal so oft an tödlichen Unfällen. Die Probezeit dauert normalerweise 2 Jahre. Wer in der Probezeit eine (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeit begeht, für die ein Bußgeld oder ein Fahrverbot verhängt wurde, oder eine (Verkehrs-) Straftat, die in das Verkehrszentralregister eingetragen wurde, wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. Die Teilnahme an solch einem Kurs ist mit zeitlichem Aufwand und nicht unerheblichen Kosten verbunden. Bei schwerwiegenden Verstößen (A-Delikte) führt bereits eine Auffälligkeit zur Nachschulung, bei nicht ganz so schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten (B-Delikte) die zweimalige Auffälligkeit. Wird das Bußgeld bezahlt, gesteht man ein, dass man die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dann kann man sich dem Aufbauseminar nicht mehr entziehen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Die Chance, an einem solchen Seminar teilzunehmen, hat man innerhalb der Probezeit auch nur einmal. Danach drohen härtere Konsequenzen.

  • von vornherein entsprechend fahren
  • im eigenen Interesse klar stellen, wenn jemand anders für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist, für die du den Bußgeldbescheid erhältst – und zwar unbedingt bevor ein Bußgeld auf deinen Namen bezahlt wird!

Wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, ein weiteres Mal innerhalb der Probezeit aufzufallen. Bei einer weiteren Auffälligkeit nach A oder zwei Auffälligkeiten der Kategorie B fordert die Behörde zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf. Das ist die letzte Chance durch Einsicht in die Hintergründe des eigenen Verhaltens, die Fahrerlaubnis zu sichern. Denn als nächster Schritt wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins erteilt werden. Du musst dann eventuell noch einmal eine Führerscheinprüfung bestehen oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen.

Wie bereits erörtert, haben die Fehler und Verhaltensweisen, mit denen man auffällt, Ursachen. Das Aufbauseminar bietet den Teilnehmern die Chance, Ursachen in ihrem persönlichen Umfeld zu erkennen, die zu solchen Verhaltensweisen führen. Ebenso lernst du Situationen, in denen du zu solchen Verhaltensweisen neigst, rechtzeitig wahrzunehmen. Es werden Möglickeiten erarbeitet, wie der Einzelne diesen Ursachen und Situationen begegnen kann. Kurz: Möglichkeiten, wie er weitere Auffälligkeiten – mit den teilweise oben beschriebenen schwerwiegenden Folgen – zuverlässig vermeiden kann.

Das führt zu einer rücksichtsvolleren und risikobewussteren Einstellung zum Straßenverkehr sowie einer Verbesserung der Gefahrenerkennung und sichert den Führerschein langfristig.