Begleitetes Fahren

… oder im Volksmund auch „Führerschein mit 17“ genannt, Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) enthält bundeseinheitliche Rahmenvorschriften, welche für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 übergangsweise gelten. Hier nun die wichtigsten Infos:

Wie erhalte ich den Führerschein mit 17?

  • mit 16 1/2 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden
  • Antrag auf Erteilung (Ausnahmeantrag) bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen (Zustimmung der Eltern erforderlich!)
  • nach Bewilligung des Antrages beginnt die übliche theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule
  • frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kann die theoretische und einen Monat vor deinem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen und Vollendung des 17. Lebensjahres erhältst du dann anstatt eines Führerscheins eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Diese ist nur in Deutschland gültig und berechtigt auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die nicht an dem Modellversuch teilnehmen.
Merke: 
Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland die Fahrerlaubnis erworben wurde. Sie gilt also ebenfalls in den Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen. Außerhalb der Bundesrepublik gilt die Fahrerlaubnis jedoch nicht!
 
Welche besondere Auflagen gelten?
  • du bist verpflichtet, bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson dabei zu haben. Wer das ist, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung von dir festgelegt, also namentlich genannt und eingetragen. Es ist dir somit nicht möglich, beliebig verschiedene bzw. einfach irgendjemanden als Begleitperson mitzunehmen. Du hast aber die Möglichkeit, bis zu drei Personen eintragen zu lassen.
  • die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf zu diesem Zeitpunkt höchstens einen Punkt in Flensburg besitzen
  • für deine Begleitperson gelten die 0,5-Promille-Grenze und die weiteren Vorschriften über berauschende Mittel
  • die Person ist nicht Fahrzeugführer! Sie übt also lediglich die Beraterfunktion aus und darf nicht ins Geschehen bzw. in die Fahrzeugbedienung eingreifen!

Merke: 
Wirst du zwar mit Prüfbescheinigung, aber ohne Begleitperson beim Fahren erwischt, zahlst du 150 Euro Bußgeld und kassierst 4 Punkte in Flensburg! Weiterhin wird dir unmittelbar die Fahrerlaubnis wieder entzogen und du musst ein Aufbauseminar absolvieren. Wirst du beim Fahren ohne Prüfbescheinigung erwischt, zahlst du 10 Euro Verwarnungsgeld.